10. Februar 2012 02:57 | |||||
Liebe Userinnen und User! Wichtige Informationen zu den Meine-Kleine-Weblogs
Herzlichen Dank, dass Sie unser Weblog-Service in den vergangenen Jahren intensiv und hoffentlich zu Ihrer Zufriedenheit genutzt haben. Leider ist es uns nicht länger möglich dieses Angebot technisch mängelfrei zur Verfügung zu stellen, weswegen wir auch auf eine Wartung der bereits bestehenden Blogs und Statistiken verzichten müssen. Wir hoffen, Ihnen in absehbarer Zeit eine attraktive Alternative in diesem Bereich anbieten zu können.
Mit der Bitte um Ihr Verständnis,
Das Team von Kleine Zeitung Digital
Auszug aus der GKK-Zeitung "Forum Gesundheit" 1/2010
80 Prozent sind nicht 80 Prozent
Denken Sie immer daran: sobald sie als Versicherter der KGKK eine wahlärzliche Einrichtung aufsuchen, gelten Sie als "Privatpatient" und müssen die Kosten für die ärztliche Behandlung vorerst selbst bezahlen. Sie haben aber in weiterer Folge Anspruch auf Kostenerstattung - sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Damit Sie keine "bösen" Überraschungen erleben, sollten Sie gleich von vornherein wissen, wie die Kostenerstattung geregelt ist:
Die Kärntner Gebietskrankenkasse ersetzt von den Behandlungskosten grundsätzlich 80 Prozent jenes Betrages, den die Gebietskrankenkasse einem Vertragsarzt für die gleiche Leistung bezahlt hätte - Achtung - das sind nicht 80 Prozent des Rechnungsbetrages!
H. pacher