25. Mai 2012 02:39 | |||||
Liebe Userinnen und User! Wichtige Informationen zu den Meine-Kleine-Weblogs
Herzlichen Dank, dass Sie unser Weblog-Service in den vergangenen Jahren intensiv und hoffentlich zu Ihrer Zufriedenheit genutzt haben. Leider ist es uns nicht länger möglich dieses Angebot technisch mängelfrei zur Verfügung zu stellen, weswegen wir auch auf eine Wartung der bereits bestehenden Blogs und Statistiken verzichten müssen. Wir hoffen, Ihnen in absehbarer Zeit eine attraktive Alternative in diesem Bereich anbieten zu können.
Mit der Bitte um Ihr Verständnis,
Das Team von Kleine Zeitung Digital
Im Rahmen des Seniorenprogramms der Stadt Klagenfurt, wird der Selbsthilfegruppe Alzheimer Klagenfurt und Villach, die Möglichkeit gegeben, ihr Buch vorzustellen.
"Wenn der Geist sich verirrt und die Seele leidet"
Erfahrungsberichte von Mitgliedern der Selbsthilfegruppe Alzheimer Klagenfurt und Villach. Die Selbsthilfegruppe ist eine Kraftquelle für Alzheimerkranke und deren Angehörige, eine Drehscheibe im Netzwerk betroffener Angehöriger und unterstützender Experten und hilft den Menschen ihr schweres Schicksal zu erleichtern.
Das Seniorenbüro der Stadt Klagenfurt gibt der Selbsthilfegruppe Alzheimer Klagenfurt die Möglichkeit den Vortrag
"Diagnose Alzheimer"
abzuhalten.
Diagnose Alzheimer - die große Herausforderung für die Kranken und ihre Angehörigen.
Vortragende: Erika Munich, Hannelore Pacher
Beantwortet werden Fragen wie Anzeichen einer dementiellen Erkrankung. Ist jede Gedächtnisstörung gleich Alzheimer? Wie kann die Lebensqualität der Erkrankten und der Angehörigen verbessert werden.
Alle Antworten auf Ihre Fragen werden aus der Sicht der Angehörigen gegeben.
Anmeldungen und Infos im Seniorenbüro unter Tel. 0463/537-2750.
H. Pacher
Die nächsten Termine für unsere beliebte Nachmittagsrunde für Alzheimekranke und ihre Angehörigen:
Gasthaus Krall, Klagenfurt, Ehrentalerstr. 57
H. Pacher, Tel. 0699 12593484
"ERFAHRUNGSAUSTAUSCH"
zwischen Angehörigen von Alzheimerkranken, besonders wichtig für Besucher, die das erste mal in die Selbsthilfegruppe kommen.
H. Pacher, Tel. 0699 12593484
Auszug aus der GKK-Zeitung "Forum Gesundheit" 1/2010
80 Prozent sind nicht 80 Prozent
Denken Sie immer daran: sobald sie als Versicherter der KGKK eine wahlärzliche Einrichtung aufsuchen, gelten Sie als "Privatpatient" und müssen die Kosten für die ärztliche Behandlung vorerst selbst bezahlen. Sie haben aber in weiterer Folge Anspruch auf Kostenerstattung - sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Damit Sie keine "bösen" Überraschungen erleben, sollten Sie gleich von vornherein wissen, wie die Kostenerstattung geregelt ist:
Die Kärntner Gebietskrankenkasse ersetzt von den Behandlungskosten grundsätzlich 80 Prozent jenes Betrages, den die Gebietskrankenkasse einem Vertragsarzt für die gleiche Leistung bezahlt hätte - Achtung - das sind nicht 80 Prozent des Rechnungsbetrages!
H. pacher
PFLEGETIPPS
(aus dem Österreich-Magazin für pflegende Angehörige -"Zu Hause pflege", Heft 3/2009, Dezember 2009, t6. Jahrgang)
EINE ALTERNATIVE ZUR SACHWALTERSCHAFT
(Aus dem Österreich-Magazin für pflegende Angehörige - Zu Hause pf.egen) Heft 3, Dezember 2009, 6. Jahrgang
Die seit dem jahr 2008 bestehende "Angehörigenvertretung" erleichtert es den nächsten Angehörigen, ihre zu Pflegenden bei rechtlichen sowie alltäglichen Entscheidungen und Angehlegenheiten zu vertreten.
Dazu zählen beispielswiese:
Ziel der Angehörigenvertretung
Die Autonomie des Betroffenen soll mit der Unterstützung durch seine nächsten Angehörigen aufrecht erhalten bleiben und eine Sachwalterschaft verhindert werden. Der Betroffene kann auf diesem Weg allein im Rahmen der Familie ausreichend unterstützt werden.
Wer gilt als nächster Angehöriger?
Zu den Angehörigen, die eine gesetzliche Angehörigenvertretung beantragen können, zählen Eltern und volljährige Kinder, Ehegatten (im gemeinsamen Haushalt) und Lebensgefährten, die seit drei Jahren im Gemeinsamen Haushalt wohnen.
Der Weg zur Angehörigenvertretung
1.) Dem Betroffenen fehlt die erforderliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit, um alltäglichen rechtlichen Angelegenheiten nachkommen zu können.
2.) Ein naher Angehöriger möchte den Betroffenen gesetzlich vertreten.
3.) Der Betroffene wird darüber informiert und erhebt keinen Widerspruch.
4.) Der Hausarzt des Betroffenen muss ein Zeugnis ausstellen, in dem explizit vermerkt ist, welche Angelegenheiten der Betroffene nicht mehr verrichten kann.
5.) Die Vertretungsmacht des Angehörigen muss von einem Notar oder Rechtsanwalt an das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) gemeldet werden. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:
6.) Nach der Ausstellung der Bescheinigung des ÖZVV über das Wirksamwerden der Vertretungsmacht ist die gesetzliche Vertretung durch den Angehörigen erlaubt.
Schutz vor Missbrauch
Der Betroffene kann eine Vertretung durch alle oder einzelne Angehörige schon vorweg für sich ausschließen und einen Widerspruch gegen die Angehörigenvertretung registrieren lassen. Dem Betroffenen steht jedoch auch nach gültiger Vertretungsbefugnis jederzeit das Recht zu, seinem Angehörigen die Vertreterfunktion zu entziehen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Vertretungs-Netz-Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung unter der Tel. 01/330 4600 oder unter www.vertretungsnetz.at
H.Pacher
Um Hirnleistungstörungen auf die Spur zu kommen, sind im Klinikum Klagenfurt Gedächtnisambulanzen etabliert. Angeboten wird eine umfangreiche Diagnostik bei Demenzerkrankungen.
Klinikum Klagenfurt Gedächtnisambulanz - Abt. f. Neurologie
OA Dr. Alfred Kuschnig, Ass. Dr.in Martina Schönfelder
Leitende Psychologin: Mag.a Josefine Kelich
Terminvereinbarungen Tel. 0463 538 - 31770
Klinikum Klagenfurt Gedächtnissprechstunde - Abt. f. Psychiatrie und Psychotherapie
Vorstand: Prim. Mag.Dr. Herwieg OberlerchnerH. Pacher
SELBSTHILFEGRUPPE, KRAFTQUELLE FÜR ALZHEIMERKRANKE UND DEREN ANGEHÖRIGE
Finden Sie hier Ihre Probleme wieder?
W i r unterstützen S i e bei Ihrer schwierigen Aufgabe im Umgang und der Pflege Ihres Angehörigen!
Wie unterstützen wir Sie?
Weiters geben wir Ihnen gerne unsere Erfahrungen weiter:
KURZZEITPFLEGE IN HEIMEN (für Landes- und Bundespflegegeldbezieher)
Bedingungen:
Nahe Angehörige im Sinne dieser Richtlinie sind:
Anträge sind an die Landesregierung, Abt. 13, Soziales zu richten.
Nähere Infos bei unserer Selbsthilfegruppe!
Hannelore Pacher, Tel. 0699 12593484