26. Mai 2012 11:05 | |||||
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Geschlecht: männlich Sternzeichen: Jungfrau |
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Herzlichen Dank, dass Sie unser Weblog-Service in den vergangenen Jahren intensiv und hoffentlich zu Ihrer Zufriedenheit genutzt haben. Leider ist es uns nicht länger möglich dieses Angebot technisch mängelfrei zur Verfügung zu stellen, weswegen wir auch auf eine Wartung der bereits bestehenden Blogs und Statistiken verzichten müssen. Wir hoffen, Ihnen in absehbarer Zeit eine attraktive Alternative in diesem Bereich anbieten zu können.
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Wie Sie Bio-Lebensmittel erkennen
Was ist Bio? Was bedeutet das für die Herstellung? Wer kontrolliert, ob Bio auch wirklich Bio ist? Diese und noch mehr Fragen beantwortet Bianca Schürger, Ernährungsberaterin beim Verbraucherservice Bayern in Würzburg.
Als Bio-Lebensmittel dürfen in der Europäischen Union (EU) nur solche Lebensmittel gekennzeichnet werden, die nach der Öko-Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) hergestellt werden. Entsprechend dieser Verordnung dürfen bei Bio-Lebensmitteln keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche mineralische Dünger zum Einsatz kommen.
Zudem verlangt die Verordnung eine artgerechte Tierhaltung. Die zulässige Anzahl an Tieren ist von der Größe der Betriebsfläche abhängig. Die Fütterung muss mit ökologisch produzierten Futtermitteln (ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern) erfolgen.
Beim Ackerbau sind abwechslungsreiche, weite Fruchtfolgen einzuhalten. Die Bestrahlung von Bio-Lebensmitteln und der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen sind verboten.
Die Kontrolle von Bio-Lebensmitteln erfolgt durch verschiedene Stellen. Wie Lebensmittel aus konventioneller Herstellung unterliegen sie der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Zudem wird jeder Bio-Betrieb einmal jährlich von einer anerkannten Öko-Kontrollstelle überprüft. Die Kontrolleure stellen sicher, dass die Hersteller alle gesetzlichen Auflagen die ökologische Landwirtschaft betreffend erfüllt haben.
Wer einem ökologischen Anbauverband angehört, wird darüber hinaus überprüft, ob er die Richtlinien des Anbauverbandes einhält. Diese Richtlinien sind in vielen Punkten strenger als die Vorschriften der EG-Öko-Verordnung. Bio-Lebensmittel, die aus Drittländern auf den europäischen Markt gelangen, müssen ebenfalls die Anforderungen der EG-Öko-Verordnung erfüllen.
Die EU sieht die verpflichtende Kennzeichnung mit einem EU-weit einheitlichen Label vor. Darüber hinaus bleibt die Nutzung privatrechtlicher Label und staatlicher Öko-Siegel erlaubt. In Deutschland ist es das sechseckige Siegel mit der Aufschrift „Bio“. Es ist ein markenübergreifendes Zeichen für biologisch erzeugte Lebensmittel. Neben dem staatlichen Bio-Siegel findet man auf Bio-Lebensmitteln auch die Zeichen der ökologischen Anbauverbände wie Bioland, Naturland oder Demeter.
Das Öko-Logo darf nur angebracht werden, wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten ökologischen Ursprungs sind. Verbraucher können Bio-Lebensmittel auch daran erkennen, dass sie alle den Code der Kontrollstelle (zum Beispiel „DE-0XX-Öko-Kontrollstelle“) tragen.
Die Begriffe „Öko“ und „Bio“ sind gesetzlich geschützt. Sie gewährleisten, dass in der gesamten Produktionskette die Vorschriften der EG-Öko-Verordnung eingehalten werden. Formulierungen wie „aus kontrollierter Landwirtschaft“ oder „aus umweltschonendem Anbau“ sind keine Garantie, dass es sich um ein Bio-Lebensmittel handelt.