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Haltbarkeit bei Lebensmitteln
von kuecheundkeller am: 05.05.2009, 12:33 Uhr

Feiner Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum. Bei Ablauf des Verbrauchsdatums sollte das Lebensmittel umgehend entsorgt werden.

Die Haltbarkeitsdauer von Lebensmitteln hängt von vielerlei Faktoren ab - zum Beispiel, bei welcher Temperatur die Produkte gelagert werden. Um Verbrauchern einen Anhaltspunkt zu geben, ab wann Lebensmittel nicht mehr zum Verzehr geeignet sind, müssen Hersteller ihre Produkte mit Hinweisen wie "mindestens haltbar bis..." oder "zu verbrauchen bis..." kennzeichnen, die jedoch keineswegs dasselbe bedeuten.

Die Formulierungen "mindestens haltbar bis..." und "zu verbrauchen bis..." auf Lebensmittelverpackungen klingen zwar sehr ähnlich, haben jedoch eine unterschiedliche Bedeutung, die Verbraucher kennen sollten, um die Haltbarkeit von Lebensmitteln richtig einschätzen zu können.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist nach der Lebensmittelkenn-zeichungsverordnung "das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält." Das bedeutet, dass mindestens bis zu diesem Zeitpunkt durch den Hersteller oder Vertreiber garantiert wird, dass die Ware einwandfrei ist.

Mindesthaltbarkeitsdatum gilt nur für ungeöffnete Ware

Üblicherweise ist ein Lebensmittel jedoch länger haltbar als es das Mindesthaltbarkeitsdatum anzeigt. Um wie viel länger ist allerdings schwer vorher zu sagen, das hängt vom Produkt und auch von seiner Lagerung bis zu diesem Zeitpunkt ab. Ist das Produkt trotz abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatums nicht verdorben, darf es noch verkauft werden.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum gilt nur bis zum ersten Öffnen der Ware. Ist die Ware geöffnet, kann nicht mehr damit gerechnet werden, dass die volle Mindesthaltbarkeitsfrist erreicht wird.

Verzehr abgelaufener Ware: Verbraucher selbst verantwortlich

Für Verbraucher gilt: Wenn in Farbe, Aussehen und Geruch keine Auffälligkeiten zu bemerken sind und die Dauer der Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums zur gesamten Haltbarkeitsdauer gering ist, ist eine Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums möglich, so die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES). Dies liegt jedoch nicht in der Verantwortung der Hersteller oder Vertreiber, sondern ausschließlich in der Verantwortung der Konsumenten.

Überschrittenes Verbrauchsdatum: Lebensmittel in den Müll

Ein wesentlicher Unterschied besteht, wenn auf der Verpackung ein so genanntes Verbrauchsdatum ("zu verbrauchen bis...") angegeben ist. Ein Verbrauchsdatum wird bei mikrobiell sehr leicht verderblichen Waren angebracht. Ein Produkt, bei dem das Verbrauchsdatum überschritten ist, ist nicht mehr als sicher anzusehen und sollte auf keinen Fall mehr verzehrt, sondern sofort entsorgt werden. Produkte mit abgelaufenem Verfallsdatum dürfen zudem von Händlern nicht mehr verkauft werden. CS

Mehr zu diesem Thema auf konsumo.de

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