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26. Mai 2012 23:37
Eigentumswohnung im Wohnblock oder Reihenhaus - Wohnungseigentumsgesetz
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Liebe Userinnen und User! Wichtige Informationen zu den Meine-Kleine-Weblogs

Herzlichen Dank, dass Sie unser Weblog-Service in den vergangenen Jahren intensiv und hoffentlich zu Ihrer Zufriedenheit genutzt haben. Leider ist es uns nicht länger möglich dieses Angebot technisch mängelfrei zur Verfügung zu stellen, weswegen wir auch auf eine Wartung der bereits bestehenden Blogs und Statistiken verzichten müssen. Wir hoffen, Ihnen in absehbarer Zeit eine attraktive Alternative in diesem Bereich anbieten zu können.

Mit der Bitte um Ihr Verständnis,

Das Team von Kleine Zeitung Digital

von wohnblog am: 26.08.2009, 16:03 Uhr

Junge Hunden jeder Rasse, Farbe und Größe zu Dumpingpreisen aus unseren Nachbarländern werden angeboten. Die illegalen  Angebote übersteigen die Nachfrage bei weitem und wachsen ständig.

Die häufig halb verhungerten, ausgemergelten, durch ganz Europa gekarrten und viel zu früh von der Mutter getrennten Tiere kommen nicht mehr nur aus Osteuropa, wie man früher dachte. 

Ein Hauptabnehmerland ist Deutschland, aber viele Tiere landen auch in Österreich

Deutschland ist ein Hauptabnehmerland bei diesem tierschutzwidrigen Handel, schreibt die Tierschutzorganisation TASSO. Hört man sich aufmerksam in seinem Bekanntenkreis um, kann man aber auch bei uns in Österreich immer wieder auf derartige, meist illegal importierte Tiere treffen.

Kann man ein Tier „produzieren“, wie eine Ware?

Die Massenproduktion der Welpen – überwiegend in Osteuropa – unter schlimmsten Bedingungen, ohne Licht und zusammengepfercht auf engstem Raum kostet in den „Erzeugerländern” nur zirka 30,- Euro pro Tier. In den Abnehmerländern werden die Tiere dann „günstig” für einige hundert Euro angeboten, was meist immer noch weniger als die Hälfte des marktüblichen Preises ist.

Die Tiere sind oft nicht geimpft und entwurmt und werden deswegen oft schon mit tödlichen Krankheiten verkauft. Außerdem sind Welpen, die nicht wenigstens 8 Wochen bei ihrer Mutter waren, kaum sozialisiert. Schwere Verhaltensstörungen wie Dauerkläffen, Angstbeißen und Aggressionen sind nur einige der Probleme mit denen sich die neuen Hundebesitzer dann konfrontiert sehen - wenn das Tier die ersten Monate überhaupt überlebt.

Keine Hunde im Internet, auf Parkplätzen und Märkten kaufen!

TASSO-Tipp: Kaufen Sie keine Hunde im Internet, auf Parkplätzen, auf Märkten oder durch Kleinanzeigen, wenn Sie nicht von der Seriosität der Anbieter überzeugt sind. Der grausame Hundehandel kann nur dann gestoppt werden, wenn die unseriösen Händler keine Nachfrage mehr finden. Das heißt, wenn Tierfreunde nur noch zum Züchter oder in ein Tierheim gehen. Alle anderen Wege unterstützen die Massenproduktion Hund ungewollt.

Salzburger Tierzuflucht stößt immer wieder auf illegale Tierimporte

Wenn man sich auf den Internetseiten der Salzburger Tierzuflucht und ähnlichen Tierschutzorganisationen umschaut, kann einem das Gruseln kommen: Verantwortungslose Geschäftemacher bereichern sich durch illegale Tierimporte. Aber erst uninformierte und verantwortungslose KäuferInnen ermöglichen diese Machenschaften. Viele der Tiere landen dann auch in Auffangstationen wie eben der Salzburger Tierzuflucht.

Links


TASSO e.V.
www.tasso.net        

 

Salzburger Tierzuflucht
www.tierzuflucht.at  

Handel mit Herz. Eine Tiergeschichte zum Weinen und zum Freuen. Schnauzerl Hotel
www.schnauzerl.at/HandelHerz01.htm     

Bildnachweis: © Auinger
Originalbeitrag: www.wohnblog.at/leben/aktuell/165-das-schmutzige-geschaeft-mit-der-ware-hund.html        

www.wohnblog.at

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von wohnblog am: 15.08.2009, 10:46 Uhr

Heuer feiert die "Autofreie Mustersiedlung" in Wien Floridsdorf ihr 10-jähriges Bestehen.

Wegen der überraschend positiven Ergebnisse einer im Auftrag der MA 50 Wohnbauforschung durchgeführten Studie wünscht sich Gemeinderat Christoph Chorherr weitere solche Siedlungen im Bereich des Nordbahnhofs und des Nordwestbahnhofs.

 Weitere autofreie Wohnsiedlungen gewünscht

GR Chorherr berief sich in einem Pressegespräch auf die positiven Ergebnisse einer Studie, die im Auftrag der Stadt Wien MA 50 - Wohnbauforschung 2008. In der "Autofreien Siedlung" in Floridsdorf (21., Nordmanngasse 25-27) ist der Bezug einer Wohnung mit dem Verzicht auf ein eigenes Auto verbunden.

Die durch den Wegfall der Fahrzeugabstellplätze frei gewordenen Finanzmittel wurden für die Errichtung von gemeinsam geplanten Gemeinschaftseinrichtungen, wie beispielweise Grünflächen am Dach, Kinderfreiräume, Sauna etc., umgewidmet.

Die Studie belege, dass 56 Prozent der BewohnerInnen das Fahrrad für die täglichen Wege nutzen würden, die Wohnzufriedenheit außergewöhnlich hoch sei und der Mitbestimmungscharakter bei Verwaltung und Planung auf großen Zuspruch bei den MieterInnen stoße, so Chorherr. Das "sensationelle Ergebnis" der Studie gäbe Anlass, dieses Modell in Wien breit auszubauen, betonte er.

Links

SRZ Stadt- und Regionalforschung GmbH
www.srz-gmbh.com  

Studie „Autofreies Wohnen“
wohnbauforschung.at/Downloads/Autofreies_Wohnen_LF.pdf  

Studie „Autofreies Wohnen“, Abstract
wohnbauforschung.at/Downloads/Abstract_Autofreies_Wohnen_DE.pdf  

Wiener wohnen autofrei – neue Studie, autofreie-Stadt.de
www.autofreie-stadt.de/2009/07/wiener-wohnen-autofrei-neue-studie/  

Autofrei wohnen - die Erfolgsstory, Christoph Chorherr, Die Grünen Wien
wien.gruene.at/verkehr/artikel/lesen/46844/  

Autofrei Wohnen in Floridsdorf, Verkehrsclub Österreich (VCÖ)
www.vcoe.at/start.asp?b=108&ID=3233  

Bildnachweis: © Christoph Chorherr


Studie „Autofreies Wohnen“, Kurzfassung

SRZ Autofreies Wohnen – Evaluierung der Mustersiedlung in Wien-Floridsdorf 1
Peter Moser, Eva Stocker (SRZ) in Kooperation mit Raimund Gutmann, Barbara Wick (wohnbund:consult)

Autofreies Wohnen – Evaluierung der Mustersiedlung in Wien-Floridsdorf

Verfasst im Auftrag der Stadt Wien - Magistratsabteilung 50/Wohnbauforschung; Dezember 2008

Kurzfassung des Endberichts

In den Jahren 1997 bis 1999 wurde im 21. Wiener Gemeindebezirk eine Wohnhausanlage mit 244 Mietwohnungen mit Kaufoption unter Verwendung von Mitteln der Wiener Wohnbauförderung (§14 WWFSG 1989) errichtet. Das Besondere an diesem Bauvorhaben bestand darin, dass sich die Bewohnerinnen und Bewohner zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mietvertrages verpflichten mussten, auf ein eigenes Auto zu verzichten.

Der Autoverzicht bzw. der eingesparte Garagenbau setzte die ansonsten dafür bereitgestellten Förderungsmittel frei. Diese konnten nun zu Gunsten anderer, wohnungsrelevanter Zielsetzungen investiert werden, und zwar in

den Bau von Gemeinschaftseinrichtungen,

den Einsatz ökologischer Bauelemente und Betriebssysteme (Energie, Wasser, etc),

die Gestaltung großzügiger Gartenanlagen und

die Errichtung von umfangreichen Fahrradabstellanlagen.

In einem Mieterbeteiligungsverfahren wurde während der Bauvorbereitung und bis ein Jahr nach der Besiedelung über die Art, die Ausgestaltung und Betreibung dieser Anlagen entschieden.

Mit der „Umwidmung“ von Wohnbauförderungsmitteln hatten die an der Realisierung und späteren Nutzung der Mustersiedlung beteiligten Personengruppen verschiedenste Zielvorstellungen geknüpft.

Die Hauptaufgabe der Evaluationsstudie bestand darin, Antworten auf die Frage zu finden, ob und inwieweit die – teilweise divergierenden - Ziele und Erwartungen erreicht wurden. Die Bewertung der Besonderheiten der Wohnanlage und ihrer Nutzungsentwicklung erfolgte daher aus je verschiedenen Blickwinkeln. Die wichtigsten Akteure für die Evaluierung waren

die Architekten und Bauträger,

die Hausverwaltung,

die Bewohnerinnen und Bewohner,

das Car-sharing-Unternehmen, i

die kommunale Wohnungspolitik.

Als Bewertungsinstrumente wurden Tiefeninterviews, mündliche und schriftliche Befragungen, teilnehmende Beobachtungen und Gruppendiskussionen angewandt. Darüber hinaus konnten fünf Bewohnerinnen und Bewohner, die an der Erstbesiedelung und an der die damalige Planungspartizipation begleitenden Evaluierung beteiligt waren, für eine Paneldiskussion – acht Jahre nach ihrem Einzug in die Wohnanlage - gewonnen werdenii.

Die schriftliche Personenbefragung richtete sich an alle über 15jährigen Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung. Sowohl die schriftliche Befragung als auch die Interviews wurden so strukturiert, dass die im Laufe der Zeit gemachten Erfahrungen der Befragten bzw. der Gesprächspartner ihren anfänglichen Erwartungen und Wünschen gegenüber gestellt werdeniii.

Die Rücklaufquote der schriftlichen Befragung betrug ca. 34 %; die retournierten Fragebögen kamen aus etwa 95 verschiedenen Haushalten. Akademikerinnen und Akademiker sind etwas überrepräsentiert: Nahezu jeder zweite Befragte hat einen Universitätsabschluss, ein Viertel gab eine Matura, ein Sechstel eine Lehre oder Fachschule als höchsten Bildungsabschluss an.

Rund zwei Drittel der Antwortbögen (68 %) stammen von Personen, die unmittelbar nach oder knapp nach der Baufertigstellung eingezogen sind.

Ein Drittel (32 %) des Fragebogenrücklaufs ist demnach von späteren Zuziehern oder Zuzieherinnen, die jedenfalls nicht am anfänglichen Partizipationsprozess in der Planungsphase teilgenommen hatten.

Die Kurzfassung des Projektendberichts konzentriert sich auf die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchungsbereiche „Autofreiheit und Mobilität“, „Nutzung und Bewertung der Gemeinschaftseinrichtungen“ sowie „Bewohnerinnenmitbestimmung und Selbstverwaltung“.

Autofreiheit und Mobilität

Die Autofreiheit war den Erstbesiedlern schon im Jahre 2000 sehr wichtig. Sie wurde gleich häufig als Motiv für den Einzug genannt wie das Preis-Leistungsverhältnis der Wohnanlage und die Ökologie.

Die Wichtigkeit des Konzepts der Autofreiheit der Siedlung und ihrer Einhaltung wird auch dadurch untermauert, dass rund ein Viertel der jetzigen Bewohnerinnen und Bewohner früher einen PKW hatten, auf den sie dann aber verzichteten, um in der Siedlung einziehen zu können. Rund drei Viertel hatten weder vorher ein Auto noch haben sie heute eines.

Die Verknüpfung von Autofreiheit und Wohnrecht in der Siedlung fand bei den Akteursgruppen nicht immer die ungeteilte Befürwortung:

Der Bauträger kritisierte, dass der geforderte Autoverzicht häufig als sehr negativer Aspekt von potenziellen Wohnungsinteressenten empfunden worden war und diese auch letztlich von einem Einzug in die Anlage abgehalten hatte. Die positiven Seiten der Autolosigkeit wären zu wenig in den Vordergrund gerückt worden. Von den heutigen Bewohnerinnen und Bewohnern gaben 15 % an, dass die vertragliche Verpflichtung zur Autolosigkeit damals gegen die Entscheidung gesprochen habe, hier zu wohnen. Sie zogen dennoch hier ein, weil man sich durch den Autoverzicht im Wohnbereich etwas anderes, qualitativ Wichtiges leisten konnte.

Der fehlende PKW im Haushalt wirkt sich erwartungsgemäß auf die Verkehrsmittelwahl der Haushaltsmitglieder der Mustersiedlung aus. Der Vergleich mit den autolosen Haushalten der Gesamtstadt zeigt vor allem hinsichtlich der Verwendung des Fahrrads einen sehr großen Unterschied im Mobilitätsverhalten.

Sowohl auf dem Weg zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte, als auch beim täglichen Einkauf und – falls erforderlich – bei der Begleitung der Kinder in den Kindergarten oder in die Schule kommt in der autofreien Mustersiedlung das Fahrrad um ein Vielfaches häufiger zum Einsatz als im Wiener Durchschnitt der PKW-losen Haushalte.iv

Die extrem überdurchschnittlich häufige Fahrradverwendung hatte auch die planenden Architekten und Architektinnen überrascht, die die Abstellanlagen unterdimensioniert hatten. Das Thema hatte die meisten Bewohnerinnen und Bewohner lange Zeit bewegt – und tut es auch heute noch. Mittlerweile sind jedoch 80 % mit der Fahrradverwendung und – abstellung zumindest zufrieden, nur 13 % geben der Problemlösung ein negatives Urteil.

Die Benützung eines Leihwagens ist nur für die Durchführung größerer, nicht alltäglicher Einkäufe von relevanter Bedeutung: 28 % der Befragten gaben an, einen der in der Siedlung bereitgestellten Wagen für diesen Zweck zu verwenden.

Für mehr als ein Drittel der Bewohnerinnen und Bewohner spielt das Car-sharing-Angebot überhaupt keine Rolle. Für rund ein Fünftel stellen sich heute die Organisation und auch die Kostenentwicklung dieses Angebots schlechter dar, als sie es ursprünglich erwartet hatten.

Gemeinschaftsbereiche

Das Vorhandensein zahlreicher Gemeinschaftseinrichtungen und das überdurchschnittliche Angebot an Freiräumen, Grün- und Gartenflächen waren für 49 % der Bewohnerinnen und Bewohner sehr wichtige, weitere 37 % hielten sie für wichtige Einzugsmotive.

Da die Kosten für die Wartung und Pflege und Betreuung dieser Bereiche unterschiedlich abgerechnet werden, teilen sich die prinzipiell allen Bewohnerinnen und Bewohnern zugänglichen Anlagen in zwei Kategorien.

Die (a) „allgemeinen“ Gemeinschaftsbereiche sind – etwas vereinfacht dargestellt - jene, die alle Haushalte gemeinsam finanzieren. Zu ihnen zählen beispielsweise das Erwachsenenhaus („Wohnzimmer“), der Waschsalon, das Kinderhaus, der Mehrzweckgemeinschaftsraum, der Jugendraum samt dazugehörigen Freiräumen (Dachterrasse, Spielhof).

Die (b) „speziellen“ Gemeinschaftsbereiche sind ebenfalls allen zugänglich, ihre Benützung bzw. Inanspruchnahme wird jedoch – zusätzlich zur allgemeinen Basisfinanzierung - individuell abgerechnet. Dies trifft z.B. für die Sauna, den Fitnessraum und die Werkstätten zu.

Nicht nur die Existenz dieser Einrichtungen wird von der überwältigenden Mehrheit gewünscht, auch die Nutzung wird größtenteils positiv bewertet. Die Urteile fallen für die allgemeinen Einrichtungen und Grünflächen generell noch positiver aus als für die speziellen.

Kritik bezieht sich teils auf die Ausstattung der Räume und teils auf das Fehlen von nötigen Nebenräumen. Die generell positive Bewertung deckt sich auch mit den Beobachtungen der Architekten, deren Erwartungen an die Akzeptanz der von ihnen vorgesehenen und vorgeschlagenen Räumlichkeiten nicht enttäuscht wurden. Dies gilt auch für die Laubengänge, die leicht überdimensioniert wurden, um als „Orte des Gesprächs“ genutzt zu werden, was auch gelungen ist.

Im Unterschied zu den meisten anderen Wohnsiedlungen betragen die Außenanlagen in der autofreien Siedlung 3 %, sonst nur ca. 1-2 %. Auch die Nutzungszuordnungen – öffentlich/privat - spielen eine wichtige Rolle bei der Erhaltung und Pflege der Grünanlagen.

Verglichen mit den meisten anderen Anlagen, in denen stets die private Fläche im Vordergrund steht, werden die gemeinschaftlichen Flächen in der autofreien Siedlung viel weniger vandalisiert.

Die Entwicklung der Mietergärten ist sehr unterschiedlich und offensichtlich sehr von den Lebensläufen, den beruflich determinierten Alltagsgestaltungen der Leute abhängig.

Die speziellen Gemeinschaftsbereiche erhalten ebenfalls kaum negative Bewertungen. Da sie aber nicht von allen Bewohnerinnen und Bewohnern in der Siedlung genutzt werden – für rund ein Viertel sind diese Einrichtungen ohne Bedeutung -, fallen die positiven Urteile anteilsmäßig etwas geringer aus als bei den allgemeinen Gemeinschaftsbereichen.

Auch aus der Sicht des Bauträgers und der Hausverwaltung werden die weit über den gewohnten Rahmen hinausgehenden Kommunikationseinrichtungen gut angenommen. Der Bauträger führt dies vor allem auf einige Einzelpersonen zurück, die reiche praktische Erfahrung mit demokratischen Prozessen haben.

Die überraschend hohe Akzeptanz und Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen erklärt sich – neben anderen Gründen – auch aus der Tatsache, dass „viel Kommunikation und Gemeinschaftsleben mit den Nachbarn“ für rund drei Viertel der Bewohnerinnen und Bewohner ein zumindest wichtiger Einzugsgrund war.

Die Bewertung des Lebens in der Siedlung fällt auch heute überwältigend positiv aus: Für 90 % der Bewohnerinnen und Bewohner gibt es so etwas wie ein positives „Siedlungsgefühl“. Dies deckt sich mit einer generellen Zufriedenheit, in der Siedlung zu wohnen: 81 % sagen, dass sie zufriedener sind als anfänglich erwartet; weitere 15 % finden es akzeptabel, hier zu wohnen.

Konfrontiert mit der Frage, wie sich das Ansehen oder das Image der autofreien Mustersiedlung bei den Bekannten oder bei Besuchern im Laufe der Zeit entwickelt hat, dann meint rund die Hälfte der hier Wohnenden, dass es besser geworden ist, jedenfalls positiver als ursprünglich gedacht. Nur insgesamt 8 % geben an, es sei schlechter geworden.

Über die Wartung und Pflege der allgemeinen Gemeinschaftsbereiche gibt es in der Siedlung eine ziemlich hohe Zufriedenheit. Dies betrifft sowohl die gemeinschaftlichen Räume als auch die Anlagen im Freiraum. Kritik dürfte nur in Einzelfällen existieren.

Etwas anders sieht die Evaluierung der Verteilung der Wartungs- und Betriebskosten aus, die die Gemeinschaftsanlagen verursachen. Hier überrascht der relativ hohe Anteil, nämlich rund ein Viertel der Bewohnerinnen und Bewohner, für die die Kostenverteilung ziemlich bedeutungslos ist.

Da aber 80 % schon vor bzw. bei ihrem Einzug keine Befürchtungen hegten, dass es zu Betriebskostenxplosionen kommen könnte, erklärt sich die geringe Bedeutung der Frage dieser Kostenentwicklung in der Siedlung.

Aus der gesamtdurchschnittlich positiven Bewertung der Kostenentwicklung für die Gemeinschaftsbereiche heben sich die Alleinerzieherinnen und –erzieher jedoch ab: Unter ihnen sind die Unzufriedenen anteilsmäßig am häufigsten.

Mitbestimmung und Selbstverwaltung

Die Leistung der Hausverwaltung und ihr Verhältnis zur Bewohnerschaft waren wichtige Teile der evaluatorischen Erhebungen, zumal von allem Anfang an die Bewohnerinneninteressen in einem starken Vertretungsstatut verankert sind.

In der Siedlung gibt es einen Beirat, der von der Bewohnerschaft alle drei Jahre gewählt wird, um einerseits die Interessen gegenüber der Hausverwaltung wahrzunehmen und als Mietermitbestimmungsorgan zu fungieren, andererseits um als „Kontrollorgan“ die zahlreichen Selbstverwaltungsgruppen zu beaufsichtigen, denen die Wartung und Pflege der vielen Gemeinschaftseinrichtungen anvertraut ist.

Aus der Sicht der Hausverwaltung stellt sich die Kooperation mit der Bewohnerschaft durchwegs positiv dar; ein grundsätzlich auch positives, aber etwas differenzierteres Bild des Verhältnisses ergibt sich aus der Bewohnerbefragung. Drei Viertel der Bewohnerinnen und Bewohner finden, dass die Hausverwaltung – zumindest teilweise – zu langsam, zu bürokratisch agiere; ebenso viele hätten zumindest fallweise gerne mehr Rechte und Kompetenzen für die Selbstverwaltungsorgane.

Insgesamt halten jedoch alle die existierende Funktionenteilung für beide Seiten für vorteilhaft. Ein so grundlegend positiv bewertetes Verhältnis zwischen Bewohnerschaft und Hausverwaltung findet sich in kaum in anderen Wohnanlagen dieser Größenordnung in Wien.v

Die vertraglich geregelte Autofreiheit der Mustesiedlung ist nicht die einzige Besonderheit, die diese Wohnanlage von allen anderen in Wien heraushebt.

Die Siedlung zeichnet sich auch durch ein hohes Maß an Selbstverwaltung aus, und zwar durch eine dauerhafte, organisierte, intern institutionalisierte Übernahme von Leistungen und Eigenverantwortung für Teile der „normalen“ Hausbetreuung und auch für ganze Bereiche des Wohnens und Lebens in der Siedlung durch die Bewohnerinnen und Bewohner selbst.

Die Arbeitsgruppen sind das Kernstück der Selbstverwaltung; ohne sie wäre die Realisierung der Aktivitäten und Einrichtungen in den zahlreichen Gemeinschaftsbereichen der Siedlung nicht möglich. Die Mitwirkung in den diversen Arbeitsgruppen ist unbezahlt, ehrenamtlich.

Ein Zukaufen dieser Arbeitsleistungen würde einerseits viele Bewohnerhaushalte finanziell überfordern, andererseits würde es – selbst wenn es für alle leistbar wäre – sicher nicht denselben gemeinschaftlichen Effekt haben. 41 % der Bewohner arbeiten in keiner einzigen Gruppe mit, 28 % nehmen an einer, 21 % an zwei und 10 % an drei oder mehr Arbeitsgruppen teil.

Der Frauenanteil an diesen ehrenamtlichen Tätigkeiten ist deutlich höher als jener der Männer. Die Mitwirkung in diesen Selbstverwaltungsorganen ist für Zugezogene gleichermaßen attraktiv wie für die Erstbesiedler.

Zusätzlich zu den dauerhaft etablierten Arbeitsgruppen gibt es selbstorganisierte, gemeinschaftliche Aktivitäten, wie z.B. das Siedlungsfest. Trotz der großen Anzahl von themenzentrierten Selbstverwaltungsgruppen gibt es auch Bereiche, die unzulänglich oder gar nicht abgedeckt sind.

Als Beispiele sind hier vor allem die „Außenbeziehungen“ zur nicht autofreien Wohnumgebung zu nennen. Die Integration von neuen Zuziehern und Zuzieherinnen kritisieren manche Bewohner als eine etwas vernachlässigte Aufgabe, die jedoch eine größere Kooperation mit der Hausverwaltung voraussetzen würde.

Im Inneren der Siedlung wurden als Manko ein fehlender Ruhebereich für Ältere und ein „Lautbereich“ für Jugendliche genannt. Ein in nächster Zukunft wichtiger werdendes Thema wird die Frage der Kaufoption und die Möglichkeit der Zweiteilung der Bewohnerschaft in Mieter und Eigentümer werden.

Wohnbauförderungspolitische Schlussfolgerungen

Aus der langen Reihe von Lehren, die man aus der Geschichte der Mustersiedlung ziehen kann, seien die folgenden drei wohnbauförderungspolitisch relevanten hervorgehoben:

Die Verwendung von Wohnbauförderungsmitteln für die Errichtung der Gemeinschaftsbereiche wird von den Bewohnern sehr positiv kommentiert. Ob diese hohe gemeinschaftliche Nutzen nur durch einen Autoverzicht oder nicht durch einen prinzipiell „maßgeschneiderten WBF-Mitteleinsatz“ zu erreichen wäre, sollte grundsätzlich diskutiert werden.

Die Möglichkeit der Umwidmung von WBF-Mitteln sollte jedoch – so wie in der Mustersiedlung – stets an eine begleitende Besiedelungsbetreuung geknüpft, die Mitbestimmung in der Planungs- und Besiedelungsphase sollte als förderungswürdig erachtet werden. Sie ist eine langfristig wirksame, nachhaltige Investition in die Bestandspflege.

Die in der Mustersiedlung praktizierte Kombination von Gemeinschaftseinrichtungen, Mietermitbestimmung und Selbstverwaltung in einer Wohnanlage dieser Größenordnung hat Modellcharakter für die Förderungswürdigkeit.


iLeider ist es nicht gelungen, das Car-sharing Unternehmen Denzel-drive für ein Interview zu gewinnen; die Bewertung des Carsharing-Betriebs erfolgte daher nur aus der Bewohner- und Bewohnerinnensicht.

iiDieses Kleingruppengespräch wurde vom selben Forscher, Raimund Gutmann, geleitet, der auch für die Evaluierung im Jahre 2000 mitverantwortlich war.

iiiIm Anhang zum Endbericht befinden sich alle Interviewleitfäden, der schriftliche Fragebogen und das Protokoll der Paneldiskussion.

ivVergleichsdaten aus der Großbefragung „Leben und Lebensqualität in Wien“ 1995 und 2003.

 http://www.wohnblog.at/leben/wohnung-haus-verwalter/150-hohe-wohnzufriedenheit-in-autofreier-mustersiedlung.html 

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von wohnblog am: 01.08.2009, 11:49 Uhr

Warum sollte Ihr Buchhändler bei Ihnen einbrechen? Ausgeschlossen! Sind Sie ganz sicher? Haben Sie bei Amazon vielleicht die eBook "Farm der Tiere" und "1984" gekauft? Dann sollten Sie einmal nachsehen, ob Sie diese Bücher noch lesen können.

Elektronische Medien vor (nachträglicher) Manipulation schützen

Was halten Sie davon: Der Buchhändler Ihres Vertrauens bricht heimlich in Ihr Wohnzimmer ein, stiehlt die von Ihnen redlich erworbenen Bücher aus dem Regal und verbrennt sie.

Genau das hat das Internetkaufhaus Amazon vor wenigen Tagen getan, nachdem die Hausjuristen festgestellt hatten, dass ihm die Rechte für zwei elektronische Bücher fehlten. Amazon löschte die Bücher einfach per Tastendruck über eine Mobilfunkverbindung, genannt "Whispernet" auf sämtlichen im Umlauf befindlichen elektronischen Lesegeräten seiner Kunden. Ohne diese auch nur zu informieren!

Der materielle Schaden ist das kleinste Problem. Amazon erstattet den Kaufpreis und den Managern ist jetzt alles furchtbar peinlich. Doch manche Journalisten sind nachdenklich geworden, was sich hier an neuen Manipulationsgeräten abzeichnet. Schließlich sind elektronische Lesegeräte als Ersatz für die Zeitung in der Diskussion.

Zensur durch die Hintertür?

Stellen Sie sich vor, einem Verleger (oder …?) gefällt ein Artikel plötzlich nicht mehr, der Leitartikler hat seine Meinung geändert oder die einstweilige Verfügung eines Prominenten hatte Erfolg: Still und leise ließen sich anstößige Artikel ändern und löschen, die Verbindlichkeit der Druckerschwärze wäre für immer passé. Die Ironie dieser aktuellen Geschichte: Amazon löschte ausgerechnet die Orwellschen Diktatur-Utopien "Farm der Tiere" und "1984".

Richtig, bei Online-Medien ist das ständige Nachbessern und Ändern bereits jetzt möglich. Aber gerade deshalb haben Print-Medien eine besondere Bedeutung als gedrucktes Archiv der Zeitgeschichte. Sollte es in der Zukunft tatsächlich einmal so weit kommen, dass Journalismus nur mehr elektronisch betrieben wird, sollten auch solche Sicherheitsfragen geklärt sein. Wer mag schon ungebetene Gäste in seinem Bücherschrank und seiner Zeitung.

Links

Quelle: Akademie der Bayerischen Presse (ABP)
www.a-b-p.de

Andrea Schuhmacher, Seminarleiterin ABP
\n A.Schuhmacher@a-b-p.de Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Big Brother Amazon - E-Books bei Kindle-Kunden gelöscht, Focus
www.focus.de/schlagwoerter/themen/w/whispernet/

Whispernet, Amazon Kindle, Wikipedia
de.wikipedia.org/wiki/Amazon_Kindle

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von wohnblog am: 05.11.2008, 10:26 Uhr

Im „Juridicum Journal“ der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien stellt Marlies Schefer eine interessante Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vor, die viele Tierfreunde freuen wird.

Der OGH hat entschieden, dass der Vermieter einer Wohnung die Haltung von Haustieren nicht willkürlich verbieten; er kann sie nur unter Angabe von triftigen Gründen verweigern.

Im Mietvertrag für eine Wohnung war vereinbart worden, dass für eine allfällige Tierhaltung die gesonderte Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss. Eine Untermieterin hielt sich daraufhin gleich vier Katzen, weshalb der Vermieter die Untermieterin klagte.

Das Bezirksgericht Wien Innere Stadt gab der Klage des Vermieters auf Unterlassung dieser Tierhaltung statt, da er der Untermieterin nur die Haltung einer konkreten Katze erlaubt hatte. Das Landesgericht entschied in nächster Instanz anders: Die Klage des Vermieters wurde abgewiesen. Der Vermieter könne die Tierhaltung nur unter Angabe von triftigen Gründen verweigern.

Tierhaltung ist erlaubt, wenn sie nicht ausdrücklich verboten wurde

Der OGH bestätigte das Urteil des Berufungsgerichts. Die Höchstrichter hielten in ihrem Urteil fest, die Haltung von Hunden und Katzen ist immer erlaubt, wenn der Mietvertrag keine ausdrückliche Regelung dazu aufweist.

Im konkreten Fall enthielten die Verträge eine Klausel, wonach die Tierhaltung unter der Bedingung einer Genehmigung des Vermieters für zulässig erachtet wurde. Da stellte sich die Frage, warum der Vermieter die Tierhaltung nicht komplett verboten hat.

Ein willkürliches Tierhaltungsverbot – ohne konkrete Begründung – ist nicht zulässig

Der Wortlaut des Vertrages könne nach Ansicht des OGH nur so interpretiert werden, dass dem Mieter ein Anspruch auf Genehmigung der Tierhaltung eingeräumt werden sollte, der Vermieter sich aber eine gewisse Entscheidungsbefugnis vorbehalten wollte: Diese dürfe aber nicht rein willkürlich sein!

Diese Willkür lag aber im Streitfall vor, weil der Vermieter nie eine konkrete Begründung für die Verweigerung der Katzenhaltung angegeben hat. Der Vermieter scheiterte daher mit seiner Unterlassungsklage.

Links

Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien
www.juridicum.at/  

"Juridicum Journal" der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien
journal.juridicum.at/      

OGH Entscheidung 6Ob129/08a vom 7.8.2008
www.ris2.bka.gv.at/..._20080807_OGH0002_0060OB00129_08A0000_000 

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von wohnblog am: 12.10.2008, 10:29 Uhr

Das in der Schweiz gesprochene Deutsch unterscheidet sich zugegebener Weise etwas von der in Österreich gesprochenen Variante – aber es ist nicht nur liebenswert, sondern auch interessant, einige dieser Unterschiede kennen zu lernen.

Und was das „Extrablatt für Hauseigentümer“ an Sachinformationen zu bieten hat, kann sich sehen lassen und enthält auch für ÖsterreicherInnen nutzbares Wissen.

EnergieSchweiz

Das Programm „EnergieSchweiz“ will HausbesitzerInnen für die Themen Energieeffizienz und erneuerbare Energien sensibilisieren ("Minergie").

Von Erfahrungsberichten bei Haussanierungen („Einfamilienhaus mit Baujahr 1946 auf nachhaltige Energiezukunft getrimmt“) bis zum Schnellkurs für Hausbesitzer, die eine neue Heizung brauchen („Sprechen Sie Heizerdeutsch?“) gibt es jede Menge Informationen rund um die Themen Bauen , Wohnen, Sanieren und Energie.

Das wichtigste Verkehrsmittel der Schweiz ist und bleibt – der Schuh

Weil vor dem Haus oft auch ein Auto steht, behandelt die neueste Ausgabe auch Themen rund um die Mobilität. In kaum einem anderen Land der Welt hat der öffentliche Verkehr eine so große Akzeptanz in der Bevölkerung wie in der Schweiz.

In der aktuellen Ausgabe erzählt der bekannte Kabarettist, Autor und Schauspieler Emil Steinberger, wie er die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt („Emil im Zug“).

Alle Ausgaben des „Extrablatt“ können von der Website des Schweizerischen Bundesamtes für Energie kostenfrei downgeloadet werden.

MINERGIE

Minergie ist eine weltweit geschützte Marke für nachhaltiges Bauen. Sie gehört den Kantonen Bern und Zürich, welche sie einem Verein kostenlos zur Verfügung stellt, welcher die Zertifizierung und das Marketing dieses Labels betreibt.

Minergie ist der wichtigste Energiestandard in der Schweiz für Niedrigenergiehäuser, mit dem Nachfolger Minergie P werden Passivhaus-Standards, ähnlich jenem in Österreich abgedeckt.

Links

bau-schlau: Kampagne von EnergieSchweiz zur rationellen Energienutzung in Gebäuden - im Auftrag des Bundesamtes für Energie BFE
www.bfe.admin.ch/bauschlau/index.html?lang=de

Extrablatt für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer von EnergieSchweiz
www.bfe.admin.ch/bauschlau/index.html?lang=de&dossier_id=02080

Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesamt für Energie (BFE)
www.bfe.admin.ch

Minergie
de.wikipedia.org/wiki/Minergie

 

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von wohnblog am: 25.03.2008, 15:57 Uhr

Privatpersonen können im Rahmen der "Förderaktion Holzheizungen 2008" vom Klima- und Energiefonds der Bundesregierung Zuschüsse für den Bau moderner Holzzentralheizungskessel bekommen:

Für Pelletskessel 800 Euro oder für Hackgut- und Stückholzkessel 400 Euro. Diesen Zuschuss gibt es zusätzlich zu eventuellen Gemeinde- und Landesförderungen.

Was ist zu beachten und wie funktioniert die Aktion?


Nachfolgend einige Erklärungen dazu:


Für in der unten angeführten Beispielsliste nicht enthaltene Anlagen: Ihren Installateur oder der Kesselhersteller nach dem Typenprüfbericht fragen.

Links

Antragsformular
www.public-consulting.at...einreichformularneu.pdf


Informationsblatt
www.public-consulting.at...20080320infoblatt.pdf


Liste förderungsfähiger Kesselanlagen www.public-consulting.at...kesselanlagen3.pdf


Fragen zur Förderaktion
www.public-consulting.at...faqsholzheizungen...pdf


Umweltzeichenrichtline (UZ37)
www.public-consulting.at...uz37r4aholzheizungen20081.pdf


Klima- und Energiefonds (KLI.EN)
www.klimafonds.gv.at


Kommunalkredit Public Consulting GmbH

www.public-consulting.at...klimaundenergiefonds...holzheizungen/>


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